Michaelis-Schule

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Liebe Familien!

 

Nach den Herbstferien wird es eine Änderung der verkürzten Schulbetriebszeiten geben. An drei Tagen werden wir wieder zum Regelbetrieb zurückkehren (Details siehe unten). Darüber sind Sie bereits in einem Elternbrief umfassend informiert worden.

 

Die Schulmail vom 21.10. regelt die Maskenpflicht teilweise neu. Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens wird diese wieder erweitert. Außerdem wird regelmäßiges Lüften der Klassenräume angeordnet. Die Regelungen gelten vorerst bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22.12. - Details siehe unten, Änderungen in roter Schrift.

 

Hier die wichtigsten Informationen:

 

  • Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Gefahr einer Infektion ist weiterhin hoch - die Infektionszahlen steigen momentan stark an. Deshalb müssen wir die Maßnahmen, zu unserem und zum Schutz Ihrer Kinder aufrechterhalten.
  • Damit wir Ihre Kinder im Unterricht und in den Pausenzeiten gut versorgen und die für den Infektionsschutz notwendigen Maßnahmen einhalten zu können, wird auch nach den Herbstferien die übliche Unterrichtszeit verkürzt. Allerdings können wir aufgrund einer besser gewordenen Personalversorgung an drei Tagen zum Regelbetrieb zurückkehren.
    • Der Unterricht geht montags bis mittwochs von 8:15 Uhr bis 15:00 Uhr.
    • Donnerstags ist bereits um 13:30 Uhr Schulschluss (nach dem Mittagessen).
    • Freitags ist wie immer um 12:30 Uhr Schulschluss.
    • Ihr Kind wird in der Schule frühstücken.
    • Ihr Kind wird montags bis donnerstags Mittagessen in der Schule bekommen.
  • Die Verkürzung ist zunächst bis zum Ende des Halbjahres (29.01.2021) befristet.

 

  • Wenn Sie Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule schicken möchten, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht an die Schule schicken und ein ärztliches Attest vorlegen.

  • Wir müssen im schulischen Alltag strenge Regeln einhalten:
    • Ihr Kind soll im Schulbus weiterhin eine Mund-Nasen-Maske tragen. Wenn Ihr Kind das nicht schafft, muss es durch ein ärztliches Attest vom Tragen der Maske befreit werden. Bitte legen Sie uns dieses Attest in der Schule vor.
    • Die Verwaltungsleitung des Kreises hat dies in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entschieden.
    • Durch eine Befreiung von der Maskenpflicht im Schulbus ergibt sich ein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können sich nach wie vor auch gegen eine Beförderung im Bus entscheiden. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind selbst zur Schule bringen und es dort wieder abholen.
    • Ihr Kind muss auch in der Schule eine Mund-Nasen-Maske tragen. Bitte geben Sie ihm jeden Tag mehrere Masken mit in die Schule, damit es sie zwischendurch wechseln kann.
    • In der Schulmail vom 21.10. wird geregelt, dass Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, auch wenn sie sich in der Klasse an ihrem Tischplatz befinden. 
    • Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klassen 1-4) dürfen weiterhin während des Aufenthalts im Klassenraum auf die Mund-Nasen-Maske verzichten, auch wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz am Tisch befinden.
    • Vor allem mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen üben wir das Tragen der Maske im Klassenraum aber auch in der Primarstufe!
    • In allen anderen Situationen besteht die Maskenpflicht wie seit Beginn des Schuljahres für alle Schülerinnen und Schüler.
    • Nur gesunde Kinder dürfen die Schule besuchen!
    • Das Schwimmen fällt bis auf Weiteres aus.
    • Der Sportunterricht wird nach den Herbstferien wieder mit jeweils nur einer Klasse in der Sporthalle stattfinden.
    • Die Schulmail schreibt das Lüften der Klassenräume alle 20 Minuten vor. Der Herbst hat begonnen, draußen wird es kälter werden. Geben Sie Ihrem Kind darum auf jeden Fall einen wärmenden Pullover/eine Jacke mit in die Schule.

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