Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuungspersonen,
In der öffentlichen Personenbeförderung - also auch in unseren Schulbullis - besteht weiterhin Maskenpflicht. Eine einfache medizinische Maske ("OP-Maske") ist ausreichend, es muss keine FFP2-Maske sein. So genannte "Alltagsmasken" (z.B. aus Stoff) sind nach wie vor nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind weiterhin alle Schüler*innen, die bereits jetzt eine ärztliche Bescheinigung besitzen bzw. bereits in der Vergangenheit eine Bescheinigung vorgelegt haben, die sie vom Tragen einer Gesichtsmaske befreien.
Zusammenfassung in leichter Sprache:
- Im Schulbus müssen die Kinder nach den Ferien weiter eine Maske tragen.
- Es genügt eine OP-Maske.
- Eine Maske aus Stoff ist nicht erlaubt.
- Es gibt Ausnahmen, wenn der Arzt eine Bescheinigung ausstellt.